Vor der nächsten Runde der Tarifverhandlungen am morgigen 20. Mai sind gestern und heute Orchester und Bühnenkünstler in der Bundesrepublik Deutschland in Warnstreiks getreten. Unter anderem in Frankfurt/Main, Nürnberg, Kassel, Leipzig, Gießen, Halle, Reutlingen und Münster verzögerten Orchester und Ensembles angesetzte Proben bis zu einer halben Stunde und arbeiteten die ausgefallene Zeit nicht nach. Hintergrund der bislang moderaten Streikmaßnahmen ist die Weigerung der Arbeitgeberseite, die Lohntarifverhandlungen für das Jahr 2015 mit den Künstlergewerkschaften gütlich abzuschließen.
In einer Pressemitteilung der Deutschen Orchestervereinigung heißt es: « Tarifvertraglich ist festgelegt, dass sie auf Basis der Ergebnisse des öffentlichen Dienstes erfolgen. Der Deutsche Bühnenverein ließ die Verhandlungen beim letzten Gespräch am 20. April scheitern. Betroffene Künstler-gewerkschaften sind die Deutsche Orchestervereinigung (DOV), die Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA) und die Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer (VdO). Die Gewerkschaften fordern die volle Übernahme des prozentualen Gehaltsabschlusses des öffentlichen Dienstes von Bund, Ländern und Kommunen für die Musikerinnen und Musiker in Kommunal- und Staatsorchestern sowie für Chöre, Solisten, Schauspieler, Tanzensembles und künstlerisch-technisches Bühnenpersonal. Entsprechend müssen rückwirkend zum 1. März die Vergütungen für Staatsorchester und an Theatern beschäftigte Künstler um 2,1 Prozent sowie für Kommunalorchester um 2,4 Prozent steigen. Der Bühnenverein begründet seine Weigerung unter anderem damit, dass in der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) die Beschäftigten einen zusätzlichen Arbeitnehmerbeitrag leisten würden. Dieser sei zumindest teilweise auf das lineare Tarifergebnis anzurechnen. Für die Künstlergewerkschaften ist dies nicht akzeptabel, da seit Jahrzehnten eigene Zusatzversorgungen bei der Bayerischen Versorgungskammer existieren, in die die Beschäftigten einzahlen.
Hintergrund: Die Tarifeinigung der Länder sieht eine Entgelterhöhung ab dem 1. März 2015 um 2,1 Prozent und ab dem 1. März 2016 um weitere 2,3 Prozent vor, mindestens jedoch 75 €. Die im vergangenen Jahr beschlossene Tarifeinigung mit Bund und Kommunen für die Jahre 2014/15 sieht Folgendes vor: Entgelterhöhung ab dem 1. März 2014 um 3,0 Prozent, mindestens aber 90 €, ab dem 1. März 2015 um weitere 2,4 Prozent. »