Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass der Kulturbereich in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages bei dem heute neuen Infektionsschutzgesetz als eigenständiger Bereich benannt wird.
Kultur, so steht es in der Beschlussvorlage, soll nicht mehr unter Freizeit subsumiert werden. Das werde dem besonderen Charakter der Kultureinrichtungen, die eben mehr seien als Freizeiteinrichtungen sind, besser gerecht, schreibt der Kulrrat in einer Pressemitteilung.
In der Gesetzesbegründung wird explizit darauf verwiesen, dass die „Untersagung und Beschränkung des Betriebs von Kultureinrichtungen oder von Kulturveranstaltungen (…) grundrechtsrelevant mit Blick auf die Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes (…).“ „Bei Untersagungen oder Beschränkungen im Bereich der Kultur muss der Bedeutung der Kunstfreiheit ausreichend Rechnung getragen werden.“