Zwei ehemalige Anwälte der Salzburger Osterfestspiele wurden von einem Gericht für schuldig befunden, dem entlassenen Geschäftsführer Michael Dewitte zu hohe Gehälter und Provisionen überwiesen zu haben. Deshalb wurden die Anwälte zu der Schadensersatzzahlung in der Höhe von einer Million Euro verurteilt. Weitere Prozesse im Osterfestspiel-Skandal sollen noch folgen, darunter jene gegen den ehemaligen Geschäftsführer Michael Dewitte und den ehemaligen technischen Direktor Klaus Kretschmer.