Der Deutsche Bühnenverein und die Gewerkschaften haben sich nach Tarifverhandlungen in der vierten Runde auf eine neue Gagenregelung für die Solobeschäftigten und Bühnentechniker verständigt, teilte der Bühnenverein mit.
Die Mindestgage soll in zwei Stufen von bisher € 2.000 ab dem 01.09.2022 auf zunächst € 2.550 und ab dem 01.01.2023 auf € 2.715 angehoben. Ebenso werden die Gastgagen entsprechend erhöht und erfahren damit auch eine Steigerung von mehr als 35 Prozent.
Teil des Abschlusses ist auch die Einführung einer Stufe in Form einer ebenfalls dynamisierten Beschäftigungszulage in Höhe von € 200 auf die Mindestgage zu Beginn der Spielzeit 2023/2024. Solobeschäftigte und Bühnentechniker, die länger als zwei Jahre an Theatern, die dem Deutschen Bühnenverein angehören, gearbeitet haben, erhalten dann mindestens € 2.915.