Das Landesgericht Innsbruck hat dem Autor, der in einem Artikel über die Festspiele Erl und deren Chef Gustav Kuhn u.a. von Verdacht auf Korruption gesprochen hatte, mittels ‘Einstweiliger Verfügung’ untersagt, solche Behauptungen öffentlich zu verbreiten.
Den im vergangenen Februar veröffentlichten Artikel mit dem Titel « Die unfassbaren Zuständen bei den Tiroler Festspielen Erl » wertete das Gericht als ‘kreditschädigend und beleidigend’.
Bereits Anfang März hatte das Landesgericht eine ‘Einstweilige Verfügung’ gegen den Blogger erlassen. Dabei ging es um Vorwürfe gegen Kuhn wegen angeblicher sexueller Nötigung und Vergewaltigung.