Der Freistaat Bayern wird alleiniger Träger des geplanten Konzerthauses in München. Für das Programm soll ein künstlerischer Direktor berufen werden, der das eigenen Angebot, in Abstimmung mit dem Symphonieorchester des Bayerischen Rundfunks, der Hochschule für Musik und Theater und mit privaten Konzertveranstaltern gestalten soll.
Das Konzerthaus mit zwei Sälen soll im sogenannten Werksviertel im Münchner Osten errichtet werden. Das Symphonieorchester des Bayerischen Rundfunks soll dort eine feste Spielstätte bekommen. Die Planungen zum Bau liefen weiter, verlautete nach der Kabinettssitzung. Bald solle ein Planungsteam einschließlich Architekt, Akustiker und Projektsteuerer zusammengestellt werden.