Der noch vor seinem Amtsantritt an der Dresdner Staatsoper geschasste Serge Dorny hat auf der ganzen Linie gesiegt: Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst wird beim Bundesgerichtshof keine Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden im Rechtsstreit mit Serge Dorny einlegen. Dazu erklärt das Ministerium heute in einer Mitteiliung: « Wir haben uns entschlossen, keine Nichtzulassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts einzulegen. Die Erfolgsaussichten einer Beschwerde werden nach rechtlicher Prüfung als gering eingeschätzt, weil der Bundesgerichtshof nicht das gesamte Verfahren neu aufrollen könnte, sondern nur Einzelfragen prüfen würde; es würden also beispielsweise keine Zeugen vernommen. Der Freistaat Sachsen wird finanzielle Ansprüche von Herrn Dorny begleichen, sofern sie juristisch berechtigt sind.“