Die Berliner Staatsoper darf auch weiterhin bei den Aufführungen der Wagner-Opern Rheingold und Walküre lebende Kaninchen auf die Bühne holen. Das Verwaltungsgericht wies am 27. Oktober den Eilantrag eines Tierschutzvereins zurück, der den Einsatz der Tiere für tierschutzwidrig hält und dies durch das Veterinäramt unterbinden lassen wollte. Zwar dürften Tiere nicht zu Filmaufnahmen, Schaustellung, Werbung oder Ähnlichem herangezogen werden, wenn damit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden seien. Doch sei dies hier nicht gegeben, hieß es zur Begründung.
Es sei durchaus plausibel, dass Kaninchen angesichts der in den Käfigen fehlenden Rückzugsmöglichkeiten besonderem Stress bei den Aufführungen ausgesetzt seien, betonte das Gericht. Die Amtstierärztin des Bezirksamts Mitte halte aber andererseits den 15-minütigen Bühneneinsatz der Tiere für insgesamt akzeptabel. Dennoch will die Staatsoper die Tiere nur an diesem Wochenende auftreten lassen, danach nach euiner Alternativer suchen. Ob künftig Sänger und Chormitglieder die wegen « fehlender Rückzugsmöglichkeiten » auf der Bühne unter Stress leiden nicht mehr auftreten werden, wurde nicht gesagt.