Ein Gericht in Nanterre/Frankreich hat die alleinige Urheberschaft des Boléro dem Komponisten Maurice Ravel zugeschrieben. Der Richter wies damit die Behauptung zurück, Ravel habe das Stück zusammen mit dem Bühnenbildner Alexander Benois geschaffen. Wenn Alexandre Benois als Mitautor anerkannt worden wäre, hätte das Werk bis 2039 tantiemenpflichtig bleiben müssen, da Benois erst 1960 starb.
Nun aber bleibt es wie es war: Der Urheberschutz des Stückes lief 2016 aus. Seitdem gilt der Boléro als Gemeingut. Jeder darf es seitdem lizenzfrei nutzen, ohne dass Tantiemen fällig werden.
Schätzungen zufolge hat der Boléro zwischen 1960 und 2016 für die Ravel-Erben rund 50 Millionen Euro an Tantiemen eingespielt.