In Frankfurt am Main hat das Bühnenschiedsgericht jetzt die erstinstanzliche Entscheidung in der Sache Mikhail Agrest gegen das Stuttgarter Ballett getroffen. Das Gericht erklärte die fristlose Kündigung des Ballettdirigenten für unwirksam. Zu der Entlassung im Oktober 2021 war es gekommen, als der ehemalige Ballettdirektor des Hauses, Reid Anderson, eine Probe leitete und mit Tempi des Dirigenten nicht einverstanden war. In der Folge wurde Agrest gefeuert. Um das Arbeitsverhältnis aufzulösen, fehle es aber « an einem wichtigen Grund », so das Gericht. Agrests Vertrag am Stuttgarter Ballett wäre noch bis August 2023 gelaufen.