Hat ein Mädchen wegen der gesetzlich verankerten Gleichberechtigung Anspruch darauf, in einem Knabenchor mitzusingen? Darüber musste gestern das Berliner Verwaltungsgericht entscheiden, nachdem ein Mädchen und seine Mutter Klage eingereicht hatten, weil die Neunjährige nicht in den nur von Jungen gebildeten Staats-und Domchor aufgenommen wurde.
Das Gericht hat die Klage zurückgewiesen. Es gehe in diese Fall um einen Konflikt zwischen Gleichheit vor dem Gesetz und Kunstfreiheit, meinte das Gericht und setzte in seinem Urteil die Freiheit des Chores, sich seine Sänger selber auszusuchen, vor das Verfassungsprinzip der Gleichheit der Geschlechter. Das Gericht sah aber in dem Streit einen « Pilotfall » und ließ deswegen eine Berufung zu.
Vertreter des Chores argumentierten, eine Mädchenstimme klinge anders als eine Jungenstimme und es mache keinen Sinn, eine Mädchenstimme so zu verändern, dass sie wie eine Jungenstimme klinge.