Während des heute stattfindenden Aktionstags der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen mit ca. 40 Aktionen in ganz Deutschland haben Lehrbeauftragte, Studierende und Sympathisanten in Berlin ihre Forderungen an die Senatswissenschaftsverwaltung übergeben. Den bundesweiten Aktionstag organisierten die Deutsche Orchestervereinigung (DOV) und die GEW Berlin gemeinsam mit den Bundeskonferenzen der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen und der Sprachlehrbeauftragten an Hochschulen.
In der Resolution heißt es, der Einsatz von Lehrbeauftragten an deutschen Hochschulen habe ein Ausmaß erreicht, auf das Politik und Hochschulen endlich reagieren müssten. Schon seit Jahren werde ein wachsender Teil der regulären Lehre an deutschen Hochschulen von formal ‘nebenberuflichen’ Lehrbeauftragten erbracht. In Fachhochschulen, Musik- und Kunsthochschulen sowie in der Sprachlehre werde zum Teil mehr als die Hälfte des regulären Lehrangebots durch Lehrbeauftragte erbracht heisst es in dem Text, « aber Lehrbeauftragte leisten in der Lehre die gleiche Arbeit wie fest angestellte Lehrende und tragen die gleiche Verantwortung für die Studierenden, haben aber nur einen Bruchteil des Einkommens ihrer fest angestellten Kolleginnen und Kollegen. Sie sind sozial und arbeitsrechtlich größtenteils nicht abgesichert (kein Geld im Krankheitsfall, kein Kündigungsschutz, kein Mutterschutz, keine Unfallversicherung). Die Stundensätze unterliegen keiner regelmäßigen Anpassung – im Unterschied zur Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst. Lehrbeauftragte haben keine Planungssicherheit bzgl. der Höhe ihres Lehrdeputats. Ihre Lehraufträge können jederzeit widerrufen oder ohne Angabe von Gründen im nächsten Semester nicht mehr erteilt werden. »
Diese Zustände seien inakzeptabel und eines öffentlichen Arbeitgebers, wie es die Länder und Hochschulen sind, unwürdig.
Hier der weitere Wortlaut: « Die Unterzeichner dieser Resolution stellen daher folgende Forderungen an die Landesregierungen:
1. Dauerstellen für Daueraufgaben
Anstelle von Lehraufträgen sind reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse überall dort einzurichten, wo durch Lehrbeauftragte dauerhaft Lehr- und Prüfungsaufgaben wahrgenommen werden.Lehraufträge sollen ausdrücklich auf ergänzende Lehrangebote begrenzt werden und insbesondere dem Transfer von Praxiserfahrungen dienen.
2. Gleiches Geld für gleiche Arbeit
Die Mindestlehrauftragsentgelte müssen in Anlehnung an die Bezahlung der hauptamtlichen Beschäftigten nach TV-L berechnet werden, die vergleichbare Aufgaben erfüllen.
Die jetzigen Länderregelungen müssen durch eine verbindliche Anpassung der Lehrauftragsentgelte an die Tarifentwicklung im TV-L ersetzt werden.
Der Aufwand, der mit Lehrveranstaltungen tatsächlich entsteht, muss angemessen berücksichtigt werden. Das heißt, die Vergütung muss auch begleitende sowie Folgetätigkeiten einschließen (Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen, Korrekturen sowie Betreuung und Beratung der Studierenden, Wahrnehmung von Prüfungsverpflichtungen sowie Formen der Online-Lehre).
3. Wahl- und Mitbestimmungsrechte stärken
Wie alle anderen Hochschulangehörigen müssen Lehrbeauftragte als Mitglieder der Hochschule das aktive und passive Wahlrecht bekommen, damit sie ihre Interessen über und durch die Gremien vertreten können.
Die Lehrbeauftragten sind in die Beteiligung der Personalräte aufzunehmen. Die Landespersonalvertretungsgesetze sind wie in Nordrhein-Westfalen entsprechend zu ändern.
4. Ausreichende Grundfinanzierung und Berichtspflicht
Die Grundfinanzierung der Hochschulen muss so erhöht werden, dass reguläre Lehrveranstaltungen auch durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse abgedeckt und die Stundensätze für Lehrbeauftragte an die Tarifentwicklung im TV-L angepasst werden können. »