Nachdem der Thomanerchor ein Berliner Mädchen zum Vorsingen eingeladen hatte – es ist jenes Mädchen, das per Gerichtsbeschluss nicht in den Berliner Dom-und Staatschor aufgenommen wurde -, forderte die Mutter des Kindes nun eine Verschiebung des Vorsingens. Das aber hat die Stadt Leipzig abgelehnt, mit der Begründung, dies käme einer Vorzugsbehandlung gleich.
Der Aufschub von vier Monaten sollte dem Mädchen erlauben den « Knabenchorklang erlernen ». Die Stadt Leipzig konterte, eine solche ‘stimmliche Umerziehung’ entspreche weder dem Menschenbild der Leitung des Chores noch seiner Auffassung vom Kindeswohl.