Der Deutsche Bühnenverein auf Arbeitgeberseite und die Künstlergewerkschaften Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA), Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer (VdO) und Deutsche Orchestervereinigung (DOV) haben sich « auf die sinngemäße Übertragung der Lohnabschlüsse des öffentlichen Dienstes auf alle Künstler*innen geeinigt ». Die Tarifparteien vereinbarten laut einer gemeinsamen Pressemitteilung detaillierte Lohnanpassungen für die Beschäftigten an Theatern und Orchestern.
« An Stadttheatern steigen die Löhne ─ angelehnt an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) ─ rückwirkend zum 1. April 2019 um 3,09% und ab 1. März 2020 nochmal um 1,06%. Für die künstlerisch Beschäftigen an Staatstheatern werden die Vergütungen mit Bezug auf den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) rückwirkend ab 1. Januar 2019 um 3,17%, mindestens aber um 100 Euro erhöht, und ab 1. Januar 2020 um weitere 3,17%, mindestens aber um 90 Euro. Die Vergütungserhöhungen für die Künstler*innen an Landesbühnen richten sich danach, welchem der genannten Tarifbereiche die jeweilige Landesbühne zugeordnet ist. Da Hessen kein Mitglied mehr in der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) ist, einigten sich die Tarifparteien für die Hessischen Staatstheater, das Theater Gießen und das Theater Marburg auf die Anwendung der TV-L-Regelungen. Ab 1. Februar 2020 gilt dann auch für diese Theater der weitere Erhöhungsschritt des Tarifbereichs TV-L. »
Der Tarifabschluss gilt « für alle künstlerisch Beschäftigten an Theatern und Orchestern nach dem Normalvertrag Bühne (NV Bühne) und dem Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern (TVK), also für Schauspieler*innen, Sänger*innen, Tänzer*innen, Musiker*innen, aber auch für Dramaturg*innen, Inspizient*innen sowie Bühnentechniker*innen mit überwiegend künstlerischen Aufgaben ».