Das Arbeits- und Sozialgericht Wien hat die Klage eines Zusatzchoristen der Konzertvereinigung Wiener Staatsopernchor gegen den Salzburger Festspielfonds in allen Punkten abgewiesen. Mit dem heute zugestellten Urteil bestätigt das Gericht, dass dem Kläger keine Ansprüche im Zusammenhang mit den im Jahr 2020 coronabedingt erfolgten Absagen zustehen.
Die von Art but Fair United und Kammersänger Ablinger-Sperrhacke vorgebrachten Anschuldigungen gegen die Salzburger Festspiele hätten sich damit als haltlos herausgestellt, teilen dier Festspiele heute mit.