Die bankrotte New York City Opera darf keine gekauften Eintrittskarten für nach dem Konkurs abgesagte Vorstellungen zurück erstatten und auch die letzten Bezüge seiner Angestellten nicht ausbezahlen. Zunächst muss jeder, der sich als geschädigt ansieht, einen Antrag bei Gericht stellen, und wenn alle Anträge zusammen gekommen sind, werde das Gericht entscheiden, wer wie viel Geld bekommt. Das beschloss das Konkursgericht in New York. Dem Wall Street zufolge waren bis zum Tag der Konkurserklärung bereits Eintrittskarten im Wert von $323,000 für künftige Vorstellung gekauft worden.