Das Oberste Berufungsgericht in Ankara hat eine 10-monatige Haftstrafe gegen den türkischen Pianisten und Komponisten Fazıl Say aufgehoben. Die Richter haben die Twitter-Posts, die 2012 zu Says Verurteilung führten, als freie Meinungsäußerung gewertet und damit als nicht strafbar hingestellt. Damit ist der Fall allerdings nicht ‘ad acta’ gelegt, denn das Gericht
der ersten Instanz muss die Umkehr der Entscheidung durch das Oberste Berufungsgericht akzeptieren. Wenn das nicht geschieht, wird der Fall neu aufgerollt.