Mit steigendem Unmut reagieren Berufsmusiker/innen auf die Online-Nutzung ihrer Aufnahmen. Die schwedische Gewerkschaft SMF bereitet sich darauf vor, rechtliche Schritte dagegen einzuleiten. Im Visier haben sie den schwedischen Musik-Streaming-Dienst Spotify, das angeblich immer mehr Wachstum verzeichnet und die Anzahl seiner Abonnenten sowie die Einnahmen steigert, während die Musiker immer noch nicht von diesem Markt profitieren.
Bei der Internationalen Föderation der Musiker (FIM) heißt es: « Auch wenn in den Augen des Publikums Künstler/innen gleichbedeutend mit Glamour und Boulevardpresse sind, so ist die Realität für die große Mehrheit von Berufsmusikern/innen, die kaum von ihrem Beruf leben können, weit davon entfernt. Daraus leitet sich die klare Fragestellung für die Zukunft ab: sind die Geschäftsmodelle von Spotify, Pandora oder Deezer absichtlich darauf ausgerichtet, dass die ausübenden Künstler/innen nichts von den Erlösen, welche damit erwirtschaftet werden, haben? »
Laut FIM stammen die Vertragspraktiken immer noch aus der guten alten Zeit von Schallplatte, Tonkassetten und CDs. Finanziell bedeutet dies, dass Künstler/innen zehn mal weniger als Produzenten verdienen, wenn ihre Aufnahmen per Streaming übertragen werden, und dies ohne Einberechnung der Anteile der Major-Labels, welche an diesem Musik-Streamingdienst beteiligt sind.
Die FIM weiter: « In technischer Hinsicht entspricht das Streaming im 21. Jahrhundert dem, was der Rundfunk im letzten Jahrhundert war. Sicherlich stellt die Interaktivität des Dienstes eine entscheidende Entwicklung dar. Allerdings ist diese Interaktivität für die Musikindustrie zum Vorwand für eine systematische Ausbeutung der Künstler/innen geworden. Tatsächlich ist es so, dass das Ausmaß der Interaktivität es ermöglicht, den Rechtscharakter dieser Handlung entsprechend so zu deuten, dass die „angemessene Vergütung“, eine im Jahr 1961 international eingeführte Vorschrift, die eine Gewinnverteilung von 50:50 zwischen Künstlern/innen und Produzenten für Übertragungen auf dem Funkweg vorsieht, außer acht bleibt.
Hinzu kommt die völlige Undurchsichtigkeit durch Vertraulichkeitsklauseln, die von der Musikindustrie mit Online-Diensten wie Youtube und Grooveshark vereinbart werden, wobei die Künstler von diesen Vereinbarungen völlig ausgeschlossen bleiben und es völlig unmöglich machen, Zahlungen, die man ihnen möglicherweise zugesteht, zu überprüfen. »