In Zusammenarbeit mit Mag. iur. Florian Dittrich und Rechtsanwalt Dr. Wolfram Proksch (ETHOS.legal) wird der österreichische Pianist und Dirigent Florian Krumpöck in Österreich eine Verfassungsklage einbringen. Das ist einer Pressemitteilung von heute zu entnehmen. Ziel der Klage ist die Klärung der Frage, « ob die jüngste Schließung der Kulturstätten verfassungskonform war. »
In der Mitteilung, die als Motto ein Zitat aus Beethovens Fidelio anführt, « Oh grauenvolle Stille », heißt es konkret:
« Was bleibt, ist die dringliche Notwendigkeit einer verfassungsjuristischen Untersuchung:
1. Präventionsmaßnahmen im Veranstaltungsbereich führten zwischen Juli und Oktober 2020 zu keinerlei relevanten Infektionsketten im Publikum.
2. Die unseres Erachtens unverhältnismäßige Maßnahme der jüngsten Schließungen verbunden mit keinerlei erkennbarer Absicht zur zeitnahen Wiedereröffnung von Kulturstätten nach dem Aufheben der aktuellen Ausgangssperren scheint also weder ein geeignetes, noch das gelindeste Mittel zu sein, um die Covid-19 Pandemie effektiv und effizient, und vor allem zielgerichtet einzudämmen.
3. Bezüglich der Notwendigkeit dieser Schließungen wäre weiters festzuhalten, dass hier der Nutzen dem Schaden gegenübergestellt werden muss, um allenfalls eine Verhältnismäßigkeit zu begründen: Da jedoch keine relevanten Infektionsketten zu verorten sind und diverse Studien dies bestätigen, muss wohl auch der Nutzen der Schließungen offensichtlich vergleichsweise gering sein. Der Schaden hingegen ist bekanntermaßen für sämtliche Akteure des Kulturbetriebes geradezu existenzgefährdend – insbesondere für den Bereich der zahlreichen Freischaffenden. »
Weitere Informationen zum Fortgang der Verfassungsklage, der Unterstützerliste und Crowd-Funding-Initiative gibt es auf www.florestan.at.