Im Rahmen des nunmehr 20 Jahre alten Sächsischen Kulturraumgesetzes wird die Kulturfinanzierung im deutschen Bundesstaat Sachsen für 2015 um weitere 6 % angehoben. « Wir werden die Mittel für die Kulturräume noch einmal um 5 Millionen Euro erhöhen. Die Aufstockung der Mittel für die Kulturräume ist wichtig, da nicht nur kulturelle Leuchttürme gefördert werden dürfen, sondern kulturelle Angebote in der Fläche erhalten werden müssen“, sagte Kulturministerin Schorlemer.
Sachsen ist das einzige Bundesland, in dem die Förderung von Kunst und Kultur als Staatsziel in der Verfassung verankert ist.