Nachdem die Salzburger Festspiele bereits in erster Instanz gegen den deutschen Kulturjournalisten Axel Brüggemann verloren hatten, wurden die in Berufung gegangenen Festspiele auch in zweiter Instanz abgewiesen. Das Festival warf Brüggemann vor, zu kritisch berichtet zu haben.

Auslöser für den Rechtsstreit waren kritische Berichte des Kulturjournalisten Axel Brüggemanns mit nach Ansicht der Salzburger Festspiele „(persönlichkeits)rechtsverletztenden Äußerungen“.

Laut Brüggemann urteilte das Oberlandesgericht, dass der Festspielfonds und Hinterhäuser nicht in ihrem Unternehmenspersönlichkeitsrecht bzw. allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt worden seien. Es sei somit legitim unter anderem zu schreiben, dass Hinterhäuser sich in Sachen ‘Troubleshooting’ darauf konzentriere, Kritiker mundtot zu machen. Das Gericht stützte sich dafür etwa auf die Kündigung von Schauspielchefin Marina Davydova oder auch das Vorgehen gegen Brüggemann

Das Urteil ist ein eindeutiges Bekenntnis zur Pressefreiheit, die die Salzburger Festspiele und Hinterhäuser untergraben wollten. Die Blamage ist damit perfekt.

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