Die Urteile gegen den ehemaligen Technischen Direktor der Salzburger Festspiele und den früheren Geschäftsführer der Osterfestspiele Salzburg sind rechtskräftig. Diese Entscheidung gab der Oberste Gerichtshof jetzt bekannt.
Das Landesgericht Salzburg hatte die Angeklagten des schweren Betruges für schuldig befinden. Beide Angeklagten hatten gegen dieses Urteil Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung erhoben. Auch die Staatsanwaltschaft habe Berufung eingelegt. Die Nichtigkeitsbeschwerden wurden zurückgewiesen. Die Schuldsprüche sind damit rechtskräftig. Über die Berufungen der Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegen die Strafen soll nun das Oberlandesgericht Linz entscheiden.