Auf steigende Vergütungen an Stadt- und Staatstheatern sowie an Landesbühnen haben sich am 2. März die Gewerkschaften DOV (Deutsche Orchestervereinigung), GDBA (Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger) und VdO (Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer) mit dem Arbeitgeberverband Deutscher Bühnenverein – Bundesverband der Theater und Orchester geeinigt.
Für Mitarbeiter in Theatern oder Orchestern in Trägerschaft eines Landes steigen die Vergütungen rückwirkend zum 1. Januar 2017 um 2,0 Prozent, für geringe und mittlere Vergütungen jedoch mindestens um 75 Euro pro Monat. Für Mitarbeiter in Theatern und Orchestern in kommunaler Trägerschaft erzielte die Verhandlungsrunde ein Plus von 2,35 Prozent, das rückwirkend zum 1. Februar 2017 gilt. Der Abschluss steht noch unter Zustimmungs-Vorbehalt der zuständigen Gremien der Tarifparteien.
Der Abschluss entspricht den Lohnerhöhungen des öffentlichen Dienstes. Er gilt für die künstlerisch Beschäftigten an Theatern und in Orchestern, vor allem für Schauspieler, Sänger, Tänzer, Musiker, aber auch für Dramaturgen, Inspizienten sowie Bühnentechniker mit überwiegend künstlerischen Aufgaben.