Die von der orthodoxen Kirche gegen Regisseur Timothy Kuljabina und den Direktor der Oper von Novosibirsk, Boris Mezdricha, angestrengte Klage, ihre ‘Tannhäuser‘-Inszenierung habe die Gefühle der Gläubigen verletzt, wurde vom Gericht abgewiesen. Richterin Ekaterina Sorokina fand keinen ‘corpus delicti’ in der Wagner-Produktion, berichten russische Medien am heutigen 10. März. Die Richterin begründete ihren Entscheid mit Gutachten von zwei Kirchen- und Religionswissenschaftlern aus Moskau.

 

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