Der ehemalige künstlerische Leiter der Festspiele Erl, Gustav Kuhn (73), muss als Geschäftsführer für die Winterfestspiele 2017/2018 wegen Übertretung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz eine Strafzahlung in der Höhe von 177.100 Euro leisten. Wie die österreichische Agentur APA meldet, seien mehr als 80 Ausländer beschäftigt worden, obwohl für sie keine arbeitsmarktrechtliche Bewilligung vorlag.
Sollte der Dirigent nicht zahlen, müsse eine ‘Ersatzfreiheitsstrafe’ geleistet werden. Diese würde laut Strafbescheid insgesamt 2.737 Stunden, also rund 114 Tage, betragen. Sollte Kuhn die Summe nicht aufbringen können, müssen die Festspiele Erl einspringen, besagt das Urteil. Dagegen laufen mittlerweile Regionalpolitiker Sturm.