In Sachsen dürfen Kultureinrichtungen ab morgen, dem 14. Januar, wieder Publikum empfangen. Für die Besucher gilt die 2G-Plus-Regel. In Konzertsälen und Opernhäusern sind entweder 50 Prozent der Gesamtkapazität mit maximal 500 Besuchern oder 25 Prozent mit bis zu 1.000 Besuchern möglich.
In Mecklenburg-Vorpommern hingehen wurden Kultureinrichtungen wieder geschlossen. Kinos, Theater, Konzert- und Opernhäuser dürfen kein Publikum empfangen.